Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Medify – Manuel Christill und Joachim Sölva eGbR, Arthur-Pfeiffer-Straße 14, 35578 Wetzlar, eingetragen im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts Wetzlar (GsR 213), vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Gesellschafter Manuel Christill und Joachim Sölva (nachfolgend „Agentur“), gegenüber ihren gewerblichen Kunden und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform anerkannt wurden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
Die Agentur erbringt Leistungen im Bereich Social-Media-Marketing, Content-Strategie, Videoproduktion sowie Beratung zu digitalen Kommunikationslösungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder einer projektbezogenen Vereinbarung. Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Unterauftragnehmer (z. B. freie Mitarbeiter) einzusetzen; ihre Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots durch den Kunden in Textform oder durch eine beidseitig unterzeichnete Vereinbarung zustande. Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Kommt es durch unterlassene Mitwirkung zu Verzögerungen, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt wurden.
5. Freigabe von Inhalten und fachliche Verantwortung
(1) Die Agentur veröffentlicht Inhalte ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Kunden in Textform oder über einen vereinbarten Freigabe-Workflow. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass der Inhalt fachlich richtig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Soweit der Kunde Angehöriger der Heilberufe ist, unterliegt er den Werbebeschränkungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und der jeweiligen Berufsordnung. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm freigegebenen Inhalte diesen Vorgaben entsprechen und keine unzulässige, insbesondere irreführende, unsachliche oder unzulässig anpreisende Werbung enthalten. Eine eigene berufs- oder heilmittelwerberechtliche oder fachliche Prüfung durch die Agentur findet nicht statt und wird vom Kunden nicht erwartet.
6. Recht am eigenen Bild / Rechte Dritter
Sofern bei der Produktion Personen abgebildet werden, ist der Kunde verpflichtet, die Einwilligung dieser Personen zur Veröffentlichung in Textform einzuholen, es sei denn, die Agentur übernimmt dies ausdrücklich. Der Kunde stellt die Agentur im Falle von Ansprüchen Dritter (z. B. wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts) auf erstes Anfordern frei, soweit die Agentur nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten für die vereinbarten Zwecke und Kanäle ein. Weitergehende Nutzungen, insbesondere Bearbeitungen, Weitergaben an Dritte oder Veröffentlichungen außerhalb der vereinbarten Kanäle, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
8. Abnahme und Mängelrechte
(1) Soweit die Agentur Werkleistungen erbringt (z. B. Videoproduktionen), nimmt der Kunde diese nach Bereitstellung ab; die Abnahme erfolgt in Textform oder über einen vereinbarten Freigabe-Workflow. Rügt der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung wesentliche Mängel in Textform oder nimmt er die Leistung in Gebrauch (z. B. durch Veröffentlichung), gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Bei Mängeln ist der Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
9. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB), einschließlich Verzugszinsen und Mahnkosten.
10. Leistungszeit und Verzug
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform zugesagt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle oder unvorhergesehene Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
11. Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur – außer in den Fällen der Ziffer 1 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
12. Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit der Zusammenarbeit ergibt sich aus einer beidseitig anerkannten Grundlage (z. B. einem vom Kunden angenommenen Angebot, einer vom Kunden bestätigten Rechnung oder einem von beiden Parteien unterzeichneten gesonderten Vertrag). Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der dort vereinbarten Laufzeit oder durch einvernehmliche Beendigung in Textform.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug, nachhaltigem Vertrauensverlust oder schwerwiegender Vertragsverletzung des Kunden vor.
(3) Bei tatsächlich und nachhaltig eingestellter Zusammenarbeit ohne formale Beendigung kann die Agentur den Beendigungszeitpunkt durch Erklärung in Textform feststellen; dieser entspricht dem Tag der letzten erbrachten Leistung.
(4) Bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
13. Vertraulichkeit
Die Agentur verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller nicht öffentlich bekannten Informationen des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich gleichermaßen zur Geheimhaltung interner Abläufe und Prozesse der Agentur. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei der Betreuung von Social-Media-Accounts), schließen die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung (Auftragsverarbeitung bzw. Social-Media-Kontoverwaltung). Im Übrigen verarbeiten beide Parteien personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze.
15. Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf öffentlich zugängliche oder freigegebene Projektergebnisse hinzuweisen und diese unter Namensnennung des Kunden als Referenz zu verwenden, sofern keine Geheimhaltungsvereinbarung in Textform dem entgegensteht.
16. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur (Wetzlar).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.