Zum Inhalt springen

Dürfen Ärzte ihre eigenen Behandlungen bewerben?

Mediziner unterliegen strengen Regularien. Heilversprechen verboten, Vorher‒Nachher‒Bilder verboten. Und die eigenen Methoden? Hier wird es interessant, denn ein Arzt darf über seine Behandlungen sprechen. Er darf sie nur nicht anpreisen. Zwischen beidem liegt oft ein einziger Satz, und der entscheidet, ob aus fachlicher Information Werbung wird.

Die kurze Antwort

Sie dürfen Ihr Leistungsspektrum nennen, Behandlungsmethoden erklären und darstellen, wie Sie arbeiten. Das ist sachliche Information über die eigene berufliche Tätigkeit und ausdrücklich erlaubt. Unzulässig wird es, sobald die Darstellung anpreisend wird, also wenn nicht mehr die Information im Vordergrund steht, sondern die Überzeugung, dass genau Ihre Behandlung die beste Wahl ist. Also: informieren ja, anpreisen nein

Der Kipppunkt liegt bei der Methode, nicht beim Krankheitsbild

Über Krankheitsbilder zu sprechen ist unkritisch. Wer erklärt, wie eine Erkrankung entsteht oder welche Symptome typisch sind, klärt auf, und daran hat niemand etwas auszusetzen. Heikel wird es beim nächsten Schritt, nämlich bei der Lösung.
Denn sobald Sie über eine Behandlungsmethode sprechen, die Sie selbst anbieten, sprechen Sie zugleich über Ihr eigenes Angebot. Genau an dieser Stelle verschiebt sich der Charakter des Beitrags von Aufklärung zu Werbung, und ab hier gelten strengere Maßstäbe.

Was eine Darstellung anpreisend macht

Es gibt drei Muster, an denen Gerichte und Kammern anpreisende Werbung erkennen.
1. Versprochene Erfolg: Wer den Eindruck erweckt, eine Behandlung wirke mit Sicherheit, überschreitet die Grenze.
2. Superlativ: Eine Art der Formulierung wie "modernste Methode" oder "beste Behandlung" oder "schonendstes Verfahren".
3. Abwertung anderer: Etwa wenn eine Methode als überlegen dargestellt wird, ohne dass es dafür eine fachlich gesicherte Grundlage gibt.

In allen drei Fällen tritt die Information zugunsten der Überzeugungsarbeit zurück, und genau das macht sie berufswidrig.

Warum die Formulierung entscheidet und nicht das Thema

Dieselbe Behandlung kann Gegenstand eines völlig unbedenklichen Beitrags sein oder zum Problem werden. Der Unterschied liegt nicht im Thema, sondern in der Sprache. Wer erklärt, wie ein Verfahren funktioniert, für wen es infrage kommt und welche Grenzen es hat, informiert.
Wer dasselbe Verfahren als Lösung bewirbt, die Ihnen endlich hilft, wirbt. Deshalb lohnt es sich, vor der Veröffentlichung einmal zu prüfen, ob ein Beitrag auch dann noch Bestand hätte, wenn er von einem Kollegen mit derselben Methode stammen würde.

Was Sie sicher tun können

Bleiben Sie beschreibend statt bewertend. Erklären Sie, wie eine Behandlung abläuft, welche Voraussetzungen es gibt und worauf Patienten sich einstellen können. Benennen Sie auch Grenzen und Alternativen, das wirkt souverän und ist rechtlich unbedenklich. Und verzichten Sie auf Aussagen über den Erfolg, denn kein Behandlungsergebnis lässt sich garantieren.
Wer so vorgeht, zeigt Kompetenz, ohne sich angreifbar zu machen.

Fazit

Ärzte dürfen ihre eigenen Behandlungen zeigen und erklären. Sie dürfen sie nur nicht anpreisen. Der Unterschied liegt in der Formulierung, und er entscheidet darüber, ob ein Beitrag als Information oder als Werbung gilt. Wer beschreibend bleibt, Erfolge nicht verspricht und auf Superlative verzichtet, bewegt sich im sicheren Bereich. Und wirkt dabei sogar überzeugender, denn fachliche Zurückhaltung schafft mehr Vertrauen als jede Anpreisung.
Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie Ihre Behandlungen zeigen möchten, ohne die Grenze zur Werbung zu überschreiten, besuchen Sie unsere Website www.medifyagency.de und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Wir produzieren Inhalte, die Ihre Methoden verständlich machen und dabei die berufsrechtlichen Vorgaben von Anfang an mitdenken.
Zwei Männer in weißen Poloshirts gehen und lächeln, Social-Media-Icons und Text zu hochwertigem Content sichtbar.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Strategiegespräch vereinbaren
Über den Button wählen Sie einen für Sie passenden Termin und hinterlassen Ihren Namen, Fachbereich und Kontaktdaten, damit wir uns vorab ein Bild Ihrer Situation machen können.
Persönliche Beratung
Wir melden uns telefonisch bei Ihnen und klären innerhalb von 20 Minuten, ob unsere Herangehensweise zu Ihrer Praxis und Ihren Zielen passt.
Strategiegespräch
In einem 60‒ bis 90‒minütigen kostenlosen Strategiegespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Situation und Ihre Ziele. Sie erhalten eine klare Einschätzung und einen konkreten Plan für Ihren Online‒Auftritt.

Häufig gestellte Fragen

Ist es schon Werbung, wenn ich meine eigene Behandlung erwähne?
Was darf ich als Arzt über meine Behandlungen konkret sagen?
Darf ich ein Heilversprechen machen, wenn ich es auch einhalten kann?
Darf ich über Social Media Anfragen für eine Behandlung gewinnen?
Arthur‒Pfeiffer‒Straße 14,
35578 Wetzlar

info@medifyagency.de